Mit dem neuen Regime sollen Konkurse aktiv verhindert werden. Bei der „zweiten Chance“ sehen Wirtschaftsvertreter noch Nachholbedarf. Zum Unternehmertum gehört notwendigerweise auch die Möglichkeit des Scheiterns. Was passiert, wenn Betriebe in finanzielle Not geraten, regelt das Insolvenzrecht. Bisher galt in Luxemburg hier ein Gesetz, das aus dem 19. Jahrhundert stammte. Lesen Sie mehr.