Zweite kostenlose Lieferung von Antigen-Selbsttests an Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe zur Unterstützung der schrittweisen Wiedereröffnung von Restaurants in völliger Sicherheit

COVID-19

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Nach der kostenlosen Lieferung eines ersten Kits mit COVID-19-Antigen-Selbsttests an Unternehmen des Horeca-Sektors zur Unterstützung der schrittweisen Öffnung von Restaurants und der sicheren Rückkehr von Kunden kündigen die Regierung, die Handelskammer, die Handwerkskammer und die Horesca die kostenlose Lieferung eines zweiten Kits mit Selbsttests an. Die Abholgutscheine werden per Post an den Hauptsitz der anvisierten Unternehmen geliefert, die über den bereitgestellten QR-Code einen Termin zur Abholung der Selbsttests bei Luxexpo The Box auf dem Parkplatz Nord vereinbaren.

Gemäß der Strategie der Regierung zur Prävention und Bekämpfung des Virus und in Übereinstimmung mit dem COVID-Gesetz vom 16. Mai müssen Kunden, die innerhalb einer Einrichtung des Hotel- und Gaststättengewerbes konsumieren wollen, einen negativen PCR-Test von höchstens 72 Stunden, einen zertifizierten negativen Schnelltest[1] von weniger als 24 Stunden oder einen negativen Antigen-Selbsttest, der vor Ort durchgeführt wurde, vorweisen. Die Kunden können auf das Testergebnis im Freien oder in der Gaststätte warten, wo allerdings Masken getragen werden müssen. Wenn das Ergebnis positiv ist, wird der Kunde aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen, sich selbst zu isolieren, seine engen Kontakte zu informieren und sein Ergebnis auf www.covidtracing.public.lu zu melden. 

Sobald die kostenlosen Sets aufgebraucht sind, müssen die Unternehmen ihre eigenen Antigen-Selbsttests kaufen. Eine Liste der empfohlenen Selbsttests finden Sie unter: https://covid19.public.lu/dam-assets/covid-19/documents/depistage/Liste-autotests.pdf

Ziel dieses gemeinsamen Vorgehens ist es, die gesundheitliche Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern in der Branche zu gewährleisten und Situationen zu vermeiden, die zu einer Übertragung des Virus führen könnten. 

Zwei praktische Leitfäden zum Einsatz von Selbsttests in Unternehmen und zur Unterstützung durch die Generaldirektion Mittelstand sind auf der Website der Handelskammer verfügbar: https://www.cc.lu/services/publications/

Für weitere Informationen verweist die Handelskammer auf ihre Covid19-Hotline, die sich mit der Verteilung von Antigen-Selbsttests beschäftigt: Tel.: 42 39 39-700, geöffnet von 8:30 bis 17:00 Uhr; E-Mail: covid19(at)houseofentrepreneurship.lu und die Handwerkskammer verweist auf ihre Boosthandwierk-Hotline: Tel.: 42 67 67-550; E-Mail: boosthandwierk(at)cdm.lu; Website: https://www.yde.lu

[1] Diese Prüfung muss von einer dazu befugten Person durchgeführt werden. Infos unter: www.covid-test-ag.lu