Kapitel
Ein schwieriger Start in einem turbulenten historischen Kontext
Die Gründung der Handelskammer am 1. Oktober 1841 fand in einem sehr turbulenten historischen Kontext statt. Nur zwei Jahre nach der im Londoner Vertrag vom 28. April 1839 verankerten Unabhängigkeit des Großherzogtums befand sich das Land bereits an einem Scheideweg und musste über seine politische und wirtschaftliche Zukunft entscheiden. Soll es der deutschen Zollunion beitreten oder soll es eine Vereinbarung mit Belgien aushandeln und gleichzeitig eine Wirtschaftsunion mit den Niederlanden anstreben? Die Frage spaltete das Land und war die Feuerprobe für die 21 Industriellen, Kaufleute und Bankiers, die die junge Handelskammer bildeten. Die Kammer wurde von König Großherzog Wilhelm II. gegründet, einem jungen und aufgeklärten Prinzen, der sich mit klugen Beratern umgeben wollte.
Der erste Präsident der Handelskammer, Ferdinand Pescatore, bezog klar Stellung, indem er eine leidenschaftliche Kampagne für den Beitritt zum Zollverein führte. Nach langwierigen Beratungen und vielen Ausflüchten setzte sich Wilhelm II. schließlich für seine Sache ein, und Luxemburg entschied sich für den Beitritt, allerdings nicht ohne sich die Freiheit zu sichern, sein Eisenerz weiterhin nach Belgien zu exportieren. Dies war das erste Kapitel in einer langen Reihe der Öffnung und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Diese wichtige Episode in der frühen Geschichte der Handelskammer ist recht charakteristisch für ihr späteres Wirken, denn sie zeigt nicht nur, wie eng die älteste der Berufskammern seit ihren Anfängen mit den strategischen Entscheidungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes verbunden war, sondern auch, wie wichtig es für die amtierende Regierung ist, einen Gesprächspartner zu haben, der die wirtschaftlichen Kräfte des Landes repräsentiert. Ein Gesprächspartner, der den Anspruch erheben kann, wirklich repräsentativ zu sein und der - jenseits aller sektoralen oder parteipolitischen Positionen - im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt sprechen kann.
Ein zuverlässiger Partner für Unternehmen
Im Laufe ihrer Geschichte hat die Handelskammer nie ihre Aufgabe verfehlt, die Interessen ihrer Mitglieder zu artikulieren und zu verteidigen. Heute ist sie offizieller Sprecher von rund 100.000 Unternehmen, die nicht weniger als 75 % der Gesamtbeschäftigung, 80 % des BIP und noch mehr der Exporte und Dienstleistungen repräsentieren. Die Handelskammer vertritt daher die Interessen derjenigen, die tagtäglich zur Schaffung von Wohlstand in unserem Land beitragen. Sie erfüllt diese Aufgabe mit umso größerem Eifer, als der Wettbewerbsdruck in einer globalisierten und stark vernetzten Welt stark zugenommen hat. Aus diesem Grund unterhält die Handelskammer enge Beziehungen zur Regierung im Allgemeinen und zum Wirtschaftsministerium im Besonderen, um mit allen Wirtschaftsakteuren die notwendigen Bedingungen für Innovation, nachhaltige Entwicklung und den Erfolg der Unternehmen zu schaffen.
Außerdem unterstützt sie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Entwicklung einer echten Kultur des Unternehmertums, da dieses eine notwendige Voraussetzung für den Fortschritt und den Wohlstand eines jeden Landes ist.
Die Rolle und die Aufgaben der Handelskammer wurden erstmals durch das Gesetz vom 4. April 1924 zur Schaffung von Berufskammern auf Wahlbasis bestätigt. Der rechtliche Rahmen der Handelskammer wurde durch das Gesetz vom 26. Oktober 2010 über die Neuorganisation der Handelskammer reformiert und modernisiert.
Am 30. September 2016 feierte die Handelskammer ihr 175-jähriges Bestehen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Film gezeigt, in dem zahlreiche Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik den Gästen ihre Ansichten über die Geschichte, die Aufgaben, die Tätigkeit und die Rolle der Handelskammer im sozioökonomischen Leben des Landes darlegten.