Die UEL hat mit Unterstützung der Handelskammer eine Umfrage vorbereitet, um Informationen über die Anwendung der Mehrwertsteuer-"Quick-Fixes"-Richtlinie durch luxemburgische Unternehmen zu sammeln.
Diese Umfrage wurde im Rahmen einer aktuellen Initiative des EU-Mehrwertsteuerforums ins Leben gerufen, um Feedback zur Umsetzung der Mehrwertsteuer-"Quick-Fixes"-Richtlinie (anwendbar ab Januar 2020) zu sammeln:
- Lagerbestände, die in einem anderen Mitgliedstaat gelagert werden (Call-off Stock Arrangements) und eine mögliche Vereinfachung der MwSt.-Registrierung;
- Reihengeschäfte: Welchem Verkauf ist der Transport zuzuordnen und wie ist die Umsatzsteuerbefreiung zu handhaben?
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden als Nachweis für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung;
- Transportnachweise.
Alle Unternehmen, die Waren in der EU verkaufen oder kaufen und an grenzüberschreitenden Warenströmen beteiligt sind, können von einer der Situationen betroffen sein, die von den "Quick-Fixes" abgedeckt werden. Diese Unternehmen haben daher ein Interesse an der Beantwortung dieses Fragebogens.
Die Umfrage kann bis zum 28. Februar über den folgenden Link aufgerufen werden: Umfrage in Englisch oder Französisch
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie: frederic.wersand@pwc.com, alexandre.fernandez.hrisostomou@lu.pwc.com ou lilia.henni@uel.lu.