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Das Gesetz vom 26. Juli 2023 zur Modernisierung des Niederlassungsrechts führt eine Reihe von wichtigen Änderungen für den luxemburgischen Unternehmenssektor ein. Der Übergang zur elektronischen Ausstellung von Niederlassungsgenehmigungen und die Einführung einer Regelung für eine neue Chance nach einem Konkurs sind einige der wichtigsten Fortschritte dieser Reform, die darauf abzielt, den lokalen Rechtsrahmen für Unternehmer zu modernisieren und zu vereinfachen. Die Handelskammer erinnert an die wichtigsten Punkte der Reform und ihre Auswirkungen auf die Unternehmenslandschaft in Luxemburg.

Das Gesetz vom 26. Juli 2023 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 2. September 2011 zur Regelung des Zugangs zu den Berufen des Handwerkers, des Kaufmanns, des Industriellen sowie zu bestimmten freien Berufen ist am 1. September 2023 in Kraft getreten.

Diese wichtige Reform ändert das Recht der Niederlassungserlaubnis mit dem Ziel, es zu modernisieren, insbesondere durch Digitalisierungsbemühungen, was die Handelskammer begrüßt. Dieses Gesetz trägt ebenso wie die jüngste Reform des Konkursrechts durch das Gesetz vom 7. August 2023 über die Erhaltung von Unternehmen und die Modernisierung des Konkursrechts auch dazu bei, eine "neue Chance" für die Erlangung einer Niederlassungsgenehmigung nach einem Konkurs zu geben.

Digitalisierung der Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist nun mit einem einheitlichen zweidimensionalen Strichcode verbunden, der den früheren "Freibrief" ersetzt. Auf dem Regierungsportal guichet.lu, Abschnitt "Unternehmen", kann die Öffentlichkeit über die bestehende Suchmaschine auch die Gültigkeit einer Genehmigung über diesen Barcode abfragen und ihn herunterladen. Außerdem wird ein auf einem Ministerialschreiben angebrachter 2D-Gouvcheck-Strichcode dem antragstellenden Unternehmen auf dem Postweg übermittelt. Der 2D-Barcode muss auf der Website des Unternehmens und in jeder Verkaufsstelle ausgehängt werden. Die Nummer der Genehmigung oder der 2D-Strichcode muss auf Briefen, E-Mails, Websites, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Geschäftsfronten sowie auf den vorgeschriebenen Schildern auf Baustellen erscheinen.

Die Meldung aller Änderungen im Zusammenhang mit der Niederlassungsgenehmigung (Hinzufügung einer Zweigstelle, Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Geschäftsführers, Änderung des Betriebsorts des Unternehmens usw.) an den Minister erfolgt ebenfalls online über den elektronischen Assistenten MyGuichet.lu mittels eines Luxtrust-Produkts oder einer digitalen Identität aus einem anderen europäischen Land (eIDAS).

Änderung der Definition der tatsächlichen Verbindung zwischen dem Inhaber der Niederlassungserlaubnis und dem Unternehmen

Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass man entweder Eigentümer eines Einzelunternehmens oder im Falle einer Gesellschaft, deren Tätigkeit unter das Niederlassungsrecht fällt, Gesellschaftsbevollmächtigter des Unternehmens sein muss, um eine Niederlassungserlaubnis tragen zu können. Der Gesellschaftsbevollmächtigte im Sinne des Gesellschaftsrechts muss als solcher im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein, um eine tatsächliche Verbindung zu diesem Unternehmen nachzuweisen. Es ist also nicht mehr erforderlich, Arbeitnehmer, Aktionär oder Gesellschafter zu sein, um Träger der Niederlassungserlaubnis zu sein. Die Generaldirektion für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums wird sich bei ihrer Untersuchung im Übrigen auf die über das RCS verfügbaren Informationen stützen, da zwischen diesen beiden Stellen ein automatischer Informationsaustausch vorgesehen ist.

Einführung neuer Kategorien von gewerblichen Niederlassungsgenehmigungen Die Reform sieht neue gewerbliche Niederlassungsgenehmigungen für spezifisch identifizierte Aktivitäten vor. So müssen Unternehmen, die die folgenden gewerblichen Tätigkeiten ausüben, künftig eine Niederlassungsgenehmigung mit einem bestimmten Wortlaut besitzen:

- Tätigkeit und gewerbliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen ;

- gewerbliche Tätigkeit und Dienstleistungen im Bereich der Vermietung von Gemeinschaftsarbeitsplätzen oder Büros mit Nebenleistungen ;

- Tätigkeit und gewerbliche Dienstleistungen im Lebensmittelhandel ;

- Handelstätigkeit und -dienstleistungen mit hochwertigen beweglichen Gütern (Vermittlung des Kaufs oder Verkaufs oder Verwahrung von Kunstwerken, Edelmetallen oder Edelsteinen, Einzel- oder Großhandel mit einem oder mehreren Schmuckstücken in einer einzigen Transaktion, Uhren oder anderen beweglichen Gütern, wenn der Wert der Transaktion oder einer Reihe von verbundenen Transaktionen mindestens 10.000 EUR ohne Mehrwertsteuer beträgt).

Jede natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über eine Niederlassungsgenehmigung (grundsätzlich für "gewerbliche Tätigkeiten und Dienstleistungen") verfügt, hat ab dem 1. September 2023 zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften zu erfüllen und sich mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung zu setzen, um den Wortlaut ihrer Genehmigung zu aktualisieren.

Regulierung der Tätigkeit der kurzfristigen Vermietung von Beherbergungseinheiten

Die Reform führt eine neue Definition des "Betreibers eines Beherbergungsbetriebs" ein, der nun als "die gewerbliche Tätigkeit, die in der Vermietung von Beherbergungseinheiten besteht und sich auf neunzig oder mehr Übernachtungen erstreckt, Das bedeutet, dass Personen, die eine oder mehrere möblierte Immobilien an eine wechselnde Kundschaft vermieten, die keinen Wohnsitz im Land hat, und deren Aufenthalt auf einer täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Vermietung beruht, verpflichtet sind, die vom House of Training angebotene beschleunigte Ausbildung für den Zugang zu den HORECA-Berufen abzuschließen. Diese Ausbildung muss vom Betreiber des/der möblierten Objekts/e innerhalb von sechs Monaten nach Erreichen der Schwelle von 90 Übernachtungen, kumuliert über ein Jahr, absolviert werden. Die betroffenen Personen müssen daher künftig eine HORECA-Genehmigung - Beherbergungsbetrieb besitzen.

Spezifizierung der Qualifikationsanforderungen für bestimmte kaufmännische Berufe

Der "Apporteur d'affaires immobilier" (die Geschäftstätigkeit, die darin besteht, einen Immobilienmakler oder Bauträger mit jeder anderen Person zusammenzubringen, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte) unterliegt nun der Pflicht, eine spezielle, beim House of Training erhältliche beschleunigte Ausbildung abzuschließen, die die Berufsethik und die gesamte luxemburgische Gesetzgebung in Bezug auf den Immobiliensektor zum Gegenstand hat. Das Gesetz sieht hingegen nicht vor, dass der Immobilienvermittler jederzeit über eine Haftpflichtversicherung verfügen muss.

Für den Betreiber einer Diskothek (die gewerbliche Tätigkeit, die im Betrieb einer Schankwirtschaft besteht, deren Haupttätigkeit der Betrieb einer Tanzfläche ist, die zum Klang aufgezeichneter Musik animiert wird, und die über die normalen Öffnungszeiten von Schankwirtschaften hinaus ausgeübt werden kann) gelten dieselben Qualifikationsanforderungen wie für Betreiber von Schankwirtschaften (Ausbildung für den Zugang zu den Berufen der HORECA).

Einführung einer neuen Liste C der Handwerksberufe

Die neue Liste C umfasst Berufe wie Tierpfleger, Tätowierer, Fotograf, Gebäudetechniker oder Taxivermieter und beinhaltet Handwerksberufe, deren Zugang nun nicht mehr durch eine bestimmte Qualifikation oder Berufserfahrung geregelt ist.

Präzisierungen in Bezug auf die berufliche Zuverlässigkeit

Das Gesetz sieht nun eine Liste von Verstößen vor, die die berufliche Zuverlässigkeit von Amts wegen beeinträchtigen. Zu diesen Verstößen gehören insbesondere die Nichteinhaltung der Pflicht zur Hinterlegung und Veröffentlichung der Buchführung und des Jahresabschlusses von Unternehmen in mindestens zwei Fällen in den letzten drei Geschäftsjahren, die anhaltende Nichteintragung der wirtschaftlichen Eigentümer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder die Anhäufung hoher Schulden bei öffentlichen Gläubigern im Rahmen eines Konkurses oder einer gerichtlichen Liquidation, die ausgesprochen wurden.

Einrichtung einer Regelung für eine neue Chance nach einem Konkurs.

Der Minister erteilt einer ehemaligen Führungskraft eines für insolvent erklärten Unternehmens eine neue Niederlassungserlaubnis, wenn diese Person nachweisen kann, dass der Konkurs direkt durch eine Liste von Ereignissen verursacht wurde, die im Gesetz festgelegt sind. Zu diesen Ereignissen gehören unter anderem eine vom Regierungsrat als solche anerkannte Naturkatastrophe, der Verlust eines wichtigen Kunden, ein großes öffentliches Bauvorhaben, eine vom Regierungsrat als solche anerkannte Pandemie oder ein Rentabilitätsverlust infolge einer größeren Marktstörung. Es ist nicht erforderlich, bei öffentlichen Verwaltungen, denen noch Schulden geschuldet werden, einen Zahlungsausgleich zu erwirken, wenn diese Schulden bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, die auf der Grundlage einer gesetzlich festgelegten Berechnung ermittelt werden. Der Minister trifft seine Entscheidung über eine neue Chance nach einem Gutachten eines Ausschusses für neue Chancen, der einberufen wird, um die Lebensfähigkeit des geplanten Unternehmens zu bewerten.

Die Handelskammer steht über ihr House of Entrepreneurship zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und die Unternehmen im Rahmen der Umsetzung dieser Reform zu informieren. Sie fordert insbesondere Unternehmen, die von Aktivitäten betroffen sind, die den oben genannten Änderungen unterliegen, auf, sich zu melden, damit sie bei den zu unternehmenden Schritten angeleitet werden können.

Kontakt: Tel.: ( +352 ) 42 39 39 - 330; E-Mail: info@houseofentrepreneurship.lu.

In ihren aufeinanderfolgenden Stellungnahmen, die im Vorfeld des Inkrafttretens dieser Reform veröffentlicht wurden, hatte die Handelskammer die von der Regierung unternommenen Anstrengungen zur Modernisierung des Niederlassungsrechts begrüßt, jedoch gewisse Vorbehalte gegen dessen zu zaghaften Charakter geäußert, insbesondere im Hinblick auf die zweite Chance, aber auch auf die Vereinfachung der Verfahren, die die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg regeln.

Weitere Informationen zur Unternehmensgründung: https://www.cc.lu/de/saemtliche-informationen/publikationen/detail/des-unternehmensgruenders-in-luxemburg?tx_ccpublications_publications%5Bpage%5D=1&cHash=efcc92a278e9b20161b9394843071dde