Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung neuer Beihilfeanträge

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Im Rahmen des Fonds de Relance und Solidarität wurde am 17. Dezember 2020 über neue Beihilfen abgestimmt.

Unter anderem wurde eine neue Beihilfe zur Kostendeckung von November 2020 bis März 2021 eingeführt. Diese Beihilfe zur Kostendeckung nicht abgedeckter Kosten richtet sich an Unternehmen jeder Größe in den Bereichen Tourismus, Veranstaltungen, HoReCa, Kultur, Unterhaltung und Berufsbildungsorganisationen. Die vollständige Liste der förderfähigen Aktivitäten finden Sie hier. 

Die Beihilfe wird monatlich auf Basis der nicht gedeckten Kosten des Unternehmens zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. März 2021 berechnet. Um förderfähig zu sein, muss das Unternehmen einen Verlust von mindestens 40% nachweisen können.  Die maximale Beihilfe beträgt:

  • 70% der nicht gedeckten Kosten für mittlere und große Unternehmen und
  • 90% der nicht gedeckten Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen

Der Höchstbetrag liegt bei :

  • 20.000 Euro pro Monat für ein Kleinstunternehmen,
  • 100.000 Euro pro Monat für ein kleines Unternehmen und
  • 200.000 Euro pro Monat für ein mittleres und großes Unternehmen nicht überschreiten. Unternehmen. 

Anträge für diese Unterstützung müssen monatlich gestellt werden und spätestens bis zum 15. Mai 2021 beim Minister eingehen. Sie finden alle Details dieser Hilfe über diesen Link

Es wurde auch eine neue Konjunkturhilfe zugunsten bestimmter Unternehmen beschlossen, die jedoch nicht mit der oben dargelegten Beihilfe kumuliert werden kann. Zu den Sektoren, die für die Unterstützung nicht gedeckter Kosten in Frage kommen, ist auch die Einzelhandelsaktivität in Geschäften für diese Beihilfe berechtigt. 

Um für diese Beihilfe berechtigt zu sein muss das Unternehmen einen monatlichen Umsatzverlust von mindestens 25% erlitten haben, und wird auf der Anzahl der Beschäftigten und Selbständigen des Unternehmens berechnet.   

Die Höhe des monatlichen Kapitalzuschusses beträgt:

  • 1.250 Euro pro Selbständigem und pro aktivem Arbeitnehmer in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, und
  • 250 Euro pro Arbeitnehmer bei voller Teilarbeitslosigkeit im angeforderten Monat.  

Für diese Konjunkturhilfe müssen die Anträge bis spätestens 15. Mai 2021 beim Minister eingehen.  Alle Details dieser Hilfe finden Sie unter diesem Link.  

Das House of Entrepreneurship der Handelskammer steht Ihnen zur Verfügung, um mit Ihnen die verschiedenen Zulassungsbedingungen zu analysieren. Anschließend können wir die spezifischen Bedingungen der Beihilfe erläutern und Sie über die für den Erhalt der Beihilfe erforderlichen Unterlagen informieren sowie Sie über andere Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Pandemie informieren (Finanzierungsbedarf, zusätzliche Garantie von Bürgschaft Gegenseitigkeit usw.). Sobald alle Dokumente bereit sind, kann ein Termin zur Vervollständigung der Anfrage vereinbart werden. 

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Mittelstand von dem Wirtschaftsministerium Webinare organisiertum das Verständnis der angekündigten neuen Unterstützungen zu erleichtern und Ihnen die Möglichkeit zu geben Fragen zu stellen. Den Link zur Anmeldung für die Webinare in Luxemburgisch finden Sie hier und in Französisch hier

Weitere Informationen: