Die Konferenz wird in luxemburgischer/deutscher Sprache abgehalten mit einer französischen Übersetzung.
Wenn Ihr Unternehmen Kaffee, Kakao, Vieh, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk sowie deren Nebenprodukte wie Rindfleisch, Leder, bedruckte Papierprodukte, Möbel, Kosmetika oder Schokolade importiert oder verarbeitet um in der EU zu verkaufen, sind Sie von der neuen Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung betroffen.
Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Sie bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat.
Die Unternehmen müssen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen.
Nehmen Sie an unserem Workshop teil und lernen Sie inwiefern Ihr Unternehmen von der neuen Verordnung für entwaldungsfreie Produkte betroffen ist.
Programm | |
---|---|
09:00 | Begrüßung |
09:05 | Vorstellung der Europäischen Verordnung gegen Entwaldung |
09:35 | Besonderheiten für den Holzsektor und das PEFC Label |
09:55 | Besonderheiten für den Lebensmittelsektor und das FairTrade Label |
10:15 | Success Story |
10:25 | Frage-und-Antwort-Runde |
10:35 | Networking-Drink |
Die Konferenz wird in luxemburgischer/deutscher Sprache abgehalten mit einer französischen Übersetzung.
Datum & Uhrzeit
Donnerstag, 12. Oktober 2023, von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Ort
Chambre des Métiers Luxembourg
2 Circuit de La Foire Internationale
L- 1347 Luxembourg