Durch ihre enge Einbindung in das Gesetzgebungsverfahren interveniert die Handelskammer immer dann, wenn neue Bestimmungen, insbesondere ein Gesetzentwurf, die Interessen der von ihr vertretenen Wirtschaftszweige direkt oder indirekt berühren könnten.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Oktober 2010, muss der Gesetzgeber ein Gutachten bei der Handelskammer anfordern für alle Gesetze, großherzoglichen Verordnungen und ministerielle Beschlüsse, die Auswirkungen auf die in der Handelskammer vertretenen Berufssparten haben. Die Handelskammer hat darüber hinaus das Recht auch auf Eigeninitiative Gutachten an die Regierung zu richten, wenn die wirtschaftlichen Interessen der ihr angegliederten Unternehmen auf dem Spiel stehen.
In ihren Gutachten verteidigt die Handelskammer in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder. Auf diese Weise übermittelt die Handelskammer der Regierung und den Behörden ihre Ansichten und Vorschläge, die direkt oder indirekt, die Luxemburger Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen und die verschiedenen Wirtschaftszweige und Unternehmen im Besonderen betreffen. Die Gutachten werden in den verschiedenen Abteilungen der Handelskammer verfasst und von der Abteilung "Gutachten und Gesetzgebung" koordiniert.
Darüber hinaus hat die Handelskammer das Recht, der Regierung Vorschläge zu unterbreiten, welche diese untersuchen und gegebenfalls der Abgeordnetenkammer vorlegen muss, wenn der Vorschlag in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.